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Wirtschaft und Politik
Geschrieben von Uwe Jacobsen   
Sonntag, 18. Juli 2010

ADAC-Vorwurf der Raserei ist vom Tisch

Wie viele andere Zeitungen bundesweit hatte auch die ADAC-Motorwelt in ihrer Juni-Ausgabe gemeldet, bei einem Test zur Sicherheit der Schülerbeförderung sei ein Bus der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP) der Linie 260 auf der Fahrt von Lütjenburg nach Schönberg mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h aufgefallen. Das stimmt nicht, teilt die VKP nach einer Unterredung mit dem ADAC in einer Presseerklärung mit.

 

  Nach Auswertung der Fahrtenschreiber und weiterer Indizien lasse sich laut Presseerklärung der VKP die in der Veröffentlichung des ADAC genannte Geschwindigkeitsübertretung nicht feststellen. Foto: Heine

Nach Auswertung der Fahrtenschreiber und weiterer Indizien lasse sich laut Presseerklärung der VKP die in der Veröffentlichung des ADAC genannte Geschwindigkeitsübertretung nicht feststellen. Foto: Heine

Aus Anlass dieser Veröffentlichung hat am vergangenen Mittwoch ein Gespräch des Aufsichtsratsvorsitzenden der VKP Landrat Dr. Volkram Gebel, des Geschäftsführers Günter Gloe und des Prokuristen Andreas Scheiner mit Vertretern des ADAC stattgefunden. Fazit dieser Unterredung: Nach Auswertung der Fahrtenschreiber und weiterer Indizien lasse sich laut Presseerklärung der VKP die in der Veröffentlichung genannte Geschwindigkeitsübertretung nicht feststellen.

Zum Abschluss dieser Besprechung stellten die Beteiligten außerdem fest, dass sie sich in dem gemeinsamen Interesse an optimaler Sicherheit bei der Schülerbeförderung vollkommen einig sind. Zur Kontrolle dieser Sicherheit können auch Testfahrten beitragen, wie der ADAC sie durchgeführt hat.

Weiter ergab sich in der Besprechung, dass auch nach Auswertung der Fahrtenschreiber und weiterer Indizien sich die in der Veröffentlichung genannte Geschwindigkeitsübertretung nicht feststellen lässt. Das entspricht dem Ergebnis eigener Kontrollen des Verkehrsverhaltens ihrer Fahrer, die die VKP laufend durchführt und die ein durchgehend verantwortungsbewusstes und verkehrsgerechtes Verhalten ihrer Fahrer bestätigt. Die Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h hatte nicht berücksichtigt, dass ein größerer Teil der Messstrecke nicht geschwindigkeitsbeschränkt, sondern außerorts gelegen war.

Die VKP erklärte im Übrigen, dass an der Übung, die Fahrer laufend weiter über verkehrsgerechtes Verhalten zu belehren, festgehalten wird. Dies gilt besonders für die Pflicht, darauf zu achten, dass Busse mit stehenden Fahrgästen nicht schneller als 60 km/h fahren dürfen.

 
 
 

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