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Wirtschaft und Politik
Geschrieben von Gabriele Butzke   
Samstag, 18. September 2010

AZV entsorgt seine "Altlasten"

Regelrecht entsetzt ist Heike Mews, Verbandsvorsteherin des Abwasserzweckverbandes Ostufer-Kieler Förde (AZV), über die negativen Kommentare, die derzeit in den Ausschuss- und Gemeindevertretersitzungen der AZV-Gemeinden zu hören sind. Grund dafür sind die hohen Nachzahlungen, die auf die AZV-Gemeinden zukommen und die verständlicherweise nirgendwo auf Gegenliebe stoßen. Zudem wird überall die schleppende und schlecht nachvollziehbare Abrechnungsweise des AZV bemängelt. Dazu Heike Mews: "Wir sind auf dem besten Weg, alles in den Griff zu bekommen; Querschüsse sind jetzt nicht hilfreich."

 

 

Verbandsvorsteherin Heike Mews glaubt an eine gute Zukunft des Abwasserzweckverbandes. Voraussetzung: Die Altlasten, die derzeit noch die Haushalts- und Wirtschaftsführung trüben, müssen abgearbeitet werden. Foto: Butzke
Verbandsvorsteherin Heike Mews glaubt an eine gute Zukunft des Abwasserzweckverbandes. Voraussetzung: Die Altlasten, die derzeit noch die Haushalts- und Wirtschaftsführung trüben, müssen abgearbeitet werden. Foto: Butzke 

   

Der AZV wurde am 1. Januar 1962 von den Gemeinden Heikendorf, Laboe, Mönkeberg und Stein gegründet. Zehn Jahre später kam Wendtorf dazu, am 1. März 1977 Brodersdorf und Lutterbek, am 1. Juli 2005 schließlich noch Schönkirchen. Das Schmutzwasser von 26.202 Einwohnern – rund eine Million Kubikmeter pro Jahr – geht in dicken Leitungen unter der Förde hindurch ins Klärwerk Bülk. Außerdem wird das Regenwasser gesammelt und in Gewässer abgeleitet.
 
"Das Netz ist in einem Top-Zustand", sagt Heike Mews, "regelmäßig wird alles gefilmt und gewartet. Was die Technik anbelangt, kann sich wirklich niemand beschweren." Und auch die Gebührenzahler können sich nicht beschweren, denn sie zahlen derzeit nur 1,85 Euro je Kubikmeter Abwasser bei einer Grundgebühr von 36 Euro – Preise, von denen Bewohner etlicher anderer Gemeinden nur träumen können.

Die Kritik am AZV hat sich daran entzündet, dass nach Beitritt von Schönkirchen die bisher kameralistische Buchführung des Verbandes auf eine kaufmännische Buchführung umgestellt werden sollte, was aber gehörig daneben ging. Erst 2008 konnte mit der Einführung des DATEV-Programms wieder richtig gebucht werden. Als dann die Bilanz des Jahres 2006 vorgelegt wurde, vermisste das Gemeindeprüfungsamt das Stammkapital, das jetzt in einem Kraftakt von den AZV-Gemeinden eingezahlt werden muss – 500.000 Euro, aufgeteilt nach Einwohnerzahlen. Auf Laboe zum Beispiel kommt ein Anteil von 99.133,65 Euro zu.

 Damit nicht genug. Die Umstellung der Haushalts- und Wirtschaftsführung bewirkte auch andere Abschreibungsmodalitäten. Weil die vorhandenen Anschlussbeiträge abschreibungstechnisch aufgelöst wurden, sanken ab 2010 die Gebühren (siehe oben). Zugleich aber werden wieder die Gemeinden zur Deckung der Verluste (34.687.03 Euro in 2006, 70.148,35 Euro in 2007) zur Kasse gebeten. Und sie haben in den Jahren 2007 bis 2010 nichts für die Straßenentwässerung bezahlt – das bedeutet allein für Laboe einen Betrag von jährlich rund 98.000 Euro.

Da die klammen Gemeindekassen wenig hergeben, haben die AZV-Gemeinden prüfen lassen, ob ihnen nicht noch ein Wertausgleich aus den einst kostenlos übertragenen, damals aus eigenen kommunalen Mitteln finanzierten Leitungen zusteht. Aber das erwies sich trotz unterschiedlichster, höchst komplizierter Berechnungen als Trugschluss. "Einige Gemeinden haben immer noch im Hinterkopf, dass sie etwas zurückbekommen, doch das stimmt nicht", sagt Heike Mews.

Trotz aller augenblicklichen Schwierigkeiten ist sie guten Mutes. "Wenn die Altlasten abgearbeitet sind, haben wir eine gute Situation", meint sie und schaut schon in die Zukunft, wenn der AZV einen neuen, modernen sogenannten "Düker" unter der Förde hindurch treiben will. Sie erinnert daran, dass die Einbringung des Stammkapitals in drei Raten möglich ist. Und sie verweist darauf, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft im von den Gemeinden selbst verwalteten AZV nur in einer Frist von 30 Monaten zum Jahresende möglich ist. 
 
 
 

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